Rechtsbestimmungen und Arbeitsgebiet

Der Naturpark Goričko wurde mit der im Rahmen der ordentlichen Sitzung der Regierung der Republik Slowenien am 9. Oktober 2003 in Ljubljana erlassenen Verordnung über den Naturpark Goričko gegründet. Am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes - ZON-C (Amtsblatt RS, Nr. 46/14) wurden (Artikel 46) die Bestimmungen der Artikel 17 Absätze 1 und 3 der Verordnung (Amtsblatt RS, Nr. 101/03) außer Kraft gesetzt.

Gemäß der neuen Verordnung wurde am 8. Januar 2004 durch einen Beschluss der Regierung der Republik Slowenien die Anstalt öffentlichen Rechts Naturpark Goričko (AöR Naturpark Goričko) gegründet. Der Beschluss wurde im Amtsblatt RS 3/2004 veröffentlicht und am 12. Mai 2005  geändert - Änderung des Regierungsbeschlusses (ABl. RS 50/2005). Am 5. April 2018 wurde der Regierungsbeschluss über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts Naturpark Goričko entsprechend geändert und ergänzt und im Amtsblatt RS 24/2018 vom 13. 4. 2018, Seite 3633 veröffentlicht, Beschluss Nr. 1051 Inoffizieller konsolidierter Wortlaut ist hier veröffentlicht. Die Änderungen betrafen die erweiterten Aufgaben, die Korrektur der Klassifikation der eingetragenen Tätigkeiten und die Zusammensetzung des Expertenrates.

Mit dem Gründungsbeschluss bekam die Anstalt öffentlichen Rechts Naturpark Goričko (AöR Naturpark Goričko) ihren Sitz im Schloss Grad in Goričko (Grad 191, 9264 Grad). Das Schloss ist ein Denkmal von nationaler Bedeutung und mit einem Dekret . (ABl. RS 81/1999 et al. 55/2002 ) unter Schutz gestellt. Eine Darstellung des Kulturdenkmals und seines Einflussgebietes befindet sich hier.

Die Anstalt ist in Übereinstimmung, mit der am 8. Juli 2004 auf der 1. Sitzung des Rates AöR Naturpark Goričko verabschiedeten und im Amtsblatt RS 6/2005, am 21. 1 2005 veröffentlichten Satzung tätig. Den Text der Satzung finden Sie hier.

Im Jahr 2016 wurde die Satzung der AöR Naturpark Goričko in der 5. Sitzung des Rates, am 28. Januar 2016, geändert. Die Gründerin der Anstalt, die Regierung der Republik Slowenien, hat mit dem Beschluss vom 12. April 2016 den Satzungsänderungen zugestimmt. Der Änderungsbeschluss der Regierung der Republik Slowenien und der konsolidierte Wortlaut der Satzung sind im Anhang auf dieser Seite unten veröffentlicht.

Die neue Satzung wurde in 2021 verabschiedet und im Amtsblatt RS 151/2021 vom 20.9.2021veröffentlicht. 

Ältere Beschlusse 

Am 6. November 2018 hat die Regierung der Republik Slowenien einen Beschluss erlassen, mit dem sie die Anstalt öffentlichen Rechts Naturpark Goričko, Grad 191, 9264 Grad, Registrierungsnummer: 1930621, als Verwalter der im Anhang zu diesem Beschluss angeführten Immobilien im Eigentum der Republik Slowenien ernannte. Der Beschluss und die Anlage sind weiter unten veröffentlicht.

Am 5. November 2019 hat die Regierung der Republik Slowenien einen Beschluss erlassen, mit dem sie die Anstalt öffentlichen Rechts Naturpark Goričko, Grad 191, 9264 Grad, Registrierungsnummer: 1930621, als Verwalter der im Anhang zu diesem Beschluss angeführten Immobilien im Eigentum der Republik Slowenien ernannte. Der Beschluss und die Anlage sind weiter unten veröffentlicht.

Am 23. Juni 2020 hat die Regierung der Republik Slowenien einen Beschluss angenommen, mit dem sie die Anstalt öffentlichen Rechts Naturpark Goričko, Grad 191, 9264 Grad, Registrierungsnummer: 1930621, als Verwalter der im Anhang zu diesem Beschluss angeführten Immobilien im Eigentum der Republik Slowenien ernannte. Der Beschluss und die Anlage sind weiter unten veröffentlicht. 

Aktivitäten der Anstalt

Der Verwalter des Naturparks Goričko übt im Sinne seines öffentlichen Dienstes folgende Tätigkeiten aus:

  • überwacht und analysiert ständig den Zustand der Naturwerte, der Biodiversität und der Landschaftsvielfalt im Park und erstellt Berichte über den Zustand des Parks;
  • kümmert sich um die Umsetzung von Schutzregimen, Naturschutzaufgaben und Entwicklungsleitlinien im Rahmen dieser Verordnung;
  • kümmert sich um die Erhaltung, Wiederherstellung und den Schutz der Naturwerte im Park;
  • kooperiert mit der Anstalt der Republik Slowenien für Naturschutz bei der Ausarbeitung von Naturschutzrichtlinien für den Teil des Parks;
  • koordiniert und überwacht Forschungsaufgaben im Zusammenhang mit dem Park;
  • beteiligt sich an internationalen Projekten, unter anderem mit dem Ziel, Gelder für den Betrieb des Parks, Präsentationen und professionelle Forschungen des Parks zu erhalten und kümmert sich um die Durchführung der durchgeführten Projekte;
  • kümmert sich um die Präsentation des Parks, wozu auch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung des Naturschutzes gehört;
  • bietet Zugang zu Informationen über den Park und betreibt das Parkinformationszentrum;
  • arbeitet mit den lokalen Gemeinschaften zusammen, um den Zweck des Schutzes und der Entwicklung des Parks zu erreichen;
  • kooperiert mit Grundeigentümern im Parkgebiet und unterstützt sie indem er fachliche Hilfe und Beratung leistet;
  • verwaltet die Grundstücke im Park, die sich im Eigentum des Staates befinden und deren Verwaltung an AöR Naturpark Goričko übertragen wurde;
  • bereitet Inhalte vor und unterhält die Parkinfrastruktur für die Parkbesucher;
  • beschließt die Jahresarbeitsprogramme des Parks auf der Grundlage des Parkmanagementplans und kümmert sich um die Durchführung der dort festgelegten Aufgaben;
  • führt sonstige Schutz- und Entwicklungsaufgaben gemäß der Verordnung über den Naturpark Goričko durch,
  • beteiligt sich an der Umsetzung und führt Maßnahmen zum Schutz von Bestandteilen der Biodiversität in ökologisch bedeutsamen Gebieten und besonderen Schutzgebieten im Schutzgebiet und außerhalb dessen durch, wenn diese Gebiete mit dem Schutzgebiet territorial verbunden sind.

Allgemeine Vorschriften 

Naturschutzgesetz (ZON) (Amtsblatt RS, Nr. 96/04 – konsolidierter Wortlaut, 61/06 - ZDru-1, 8/10 - ZSKZ-B und 46/14)

Verordnung über ökologisch bedeutende Gebiete (Amtsblatt RS, Nr. 48/04, 33/13, 99/13 und 47/18)

Verordnung über besondere Schutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) (Amtsblatt RS, Nr. 49/04, 110/04, 59/07, 43/08, 8/12, 33/13, 35/13 – geändert, 39/13 – VerfG-Ent., 3/14., 21/16 und 47/18)

Natura 2000-Managementprogramm (2015-2020) von der Regierung der Republik Slowenien mit Beschluss Nr. 00719-6 / 2015/13 von 9. 4. 2015

Regeln zur Bestimmung und zum Schutz von Naturwerten (Amtsblatt RS, Nr. 111/04, 70/06, 58/09, 93/10, 23/15 und 7/19)

Regeln zur Beurteilung der Verträglichkeit der Auswirkungen der Umsetzung von Plänen und Eingriffen in die Natur auf die Schutzgebiete (Amtsblatt RS, Nr. 130/04, 53/06, 38/10 und 3/11)

Verordnung über geschützte Wildarten (Amtsblatt RS, Nr. 46/04, 109/04, 84/05, 115/07, 32/08 - VerfG-Ent., 96/08, 36/09, 102/11, 15/14 und 64/16)

Regeln zur Einstufung gefährdeter Pflanzen- und Tierarten in die Rote Liste (Amtsblatt RS, Nr. 82/02 und 42/10).

Verordnung zum Schutz von Wildpilzen (Amtsblatt RS, Nr. 57/98, 56/99 - ZON, 41/04 - ZVO-1 und 58/11)

Kulturelles Erbe

Gesetz zum Schutz des Kulturerbes (Amtsblatt RS, Nr. 16/08, 123/08, 8/11 - ORZVKD39, 90/12, 111/13, 32/16 und 21/18 - ZNOrg)